LAWINFO

Zölle / Zollbestimmungen Schweiz

QR Code

Einleitung: Zölle / Zollbestimmungen Schweiz

Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Stichworte:
Zollbestimmungen, Zölle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Schweizerische Zollsystem basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom 14.06.1983). Nach diesem (Tarif-)Schema ist auch der EU-Zolltarif aufgebaut, die Grundnummern, d.h. die ersten sechs Ziffern jeder Tarifnummer sind identisch.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Zollwesen der Schweiz und Zöllen / Zollbestimmungen sowie Links zu Steuern in der Schweiz:

Neue Zollbestimmungen für Reisende seit 01.07.2014

Im Hinblick auf eine effizientere und rechtssicherere Handhabung und Administrierung durch die Zollverwaltung hat der Bundesrat am 02.04.2014 neue Zollbestimmungen für den Reiseverkehr verabschiedet und per 01.07.2014 in Kraft gesetzt.

» Dieser Tabelle entnehmen Sie die Freimengen für die Einfuhr verschiedener Produkte nach aktueller Zollbestimmung

Einfuhr von Bargeld und Devisen in die Schweiz

An den Aussengrenzen der EU gelten seit 2007 neue Bestimmungen für Bargeldtransporte. Die Schweiz wird im Zuge der Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) in Zukunft Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen.

» Informationen zur Bargeld- und Deviseneinfuhr

News zu Steuern

News und aktuelle Informationen zu Steuern in der Schweiz finden Sie auf unserem News-Blog unter: law-news.ch » Steuern

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.