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Zölle / Zollbestimmungen Schweiz

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Berichtigung und Rückzug der Zollanmeldung

Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Stichworte:
Zollbestimmungen, Zölle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die anmeldepflichtige Person kann die von den Zollbehörden angenommene Zollanmeldung berichtigen oder zurückziehen, solange die Waren noch gestellt sind und solange

  • die Zollstelle nicht festgestellt hat, dass die Angaben in der Zollanmeldung oder in den Begleitdokumenten falsch sind oder
  • keine Beschau angeordnet hat.

Eine Berichtigung der angenommenen Zollanmeldung kann von der Zollstelle auf Gesuch hin bewilligt werden, wenn sie

  • noch nicht festgestellt hat, dass die Angaben in der Anmeldung oder in den Dokumenten unrichtig sind und
  • noch keine Veranlagungsverfügung ausgestellt hat.

Eine Verfahrensheilung in diesem Ausmass ist der EU nicht bekannt

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