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Veranlagungsverfahren

Das Zollveranlagungsverfahren beschränkt sich auf die unumgänglichen Verfahrensschritte des

  • Zuführens
  • Anmeldens
  • Veranlagens.

Verfahrensvereinfachungen sind möglich. Die Gesetzgebung erlaubt es dem Bundesrat bzw. der Zollverwaltung auf neue Entwicklungen im Warenverkehr, der zunehmend just in time erfolgt, flexibel und unbürokratisch reagieren zu können.

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