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Zollfreilager

Zollfreilager1 sind Teile des Zollgebietes oder in diesem gelegene Räumlichkeiten, die

  • der Zollüberwachung unterstehen
  • vom übrigen Zollgebiet getrennt sind und
  • in denen Waren des zollrechtlich nicht freien Verkehrs gelagert werden dürfen.

Die Folgen ausserzollrechtlich sind:

  • allg. Anwendung des Bundesrechts
  • Zwischenlagerung in einem Zollfreilager
    • Die Lieferung ins Zollfreilager kann MWST-frei erfolgen, auch wenn die Ausfuhrdokumente bereits erstellt sind.

1 Bis zur Revision 2005 (aZG. 2 Abs. 3) galten Zollfreilager als Zollausland. Dieser Status ergab regelmässig Probleme bei der Anwendung des übrigen, nicht zollrechtlichen Bundesrechts.

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