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Zölle / Zollbestimmungen Schweiz

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Bemessungsgrundlagen

Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Stichworte:
Zollbestimmungen, Zölle
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

(Gewichtsbestimmungen und Ausnahmen)

Die Erhebung erfolgt vom

  • Bruttogewicht (Rohmasse)
  • = [Eigengewicht der Ware (Eigenmasse) + Gewicht der Verpackung + Füllmaterial + Warenträger]

Der Warenwert oder andere Kriterien wie Stückzahl spielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle:

  • Verzollung nach Stückzahlen:
    • Tiere
    • Fahrräder
    • Uhren.

Unverpackte Ware oder Ware, deren Verpackung keinen genügenden Schutz gegen Transportschäden bieten unterliegen einem

  • Tarazuschlag auf Nettogewicht, der 1-20% betragen kann.

Vorbehalt / Disclaimer

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